Bußgeldverfahren
Sie haben eine Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit oder sogar schon einen Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt heißt es, schnell zu handeln.
Liegt noch "nur" ein Anhörungsschreiben vor, kann durch geschicktes Handeln unter Umständen ein Bußgeld vermieden werden. Sollte dagegen bereits ein Bußgeldbescheid eingegangen sein, gelten kurze Fristen (zwei Wochen), um gegen diesen vorzugehen. Wenden Sie sich daher frühstmöglich an Ihren Verteidger.
Als Verteidiger begleite ich Sie durch das Ganze Bußgeldverfahren, sowohl vor der Polizei, als auch im Gerichtsverfahren.