PHILIPP

APPELT

Ihr Rechtsanwalt & Verteidiger  für Verkehrsunfälle, Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren


Schwerpunkte:

- Verkehrsrecht, (Unfälle, Bußgeldbescheide, Fahrerlaubnis)

- Strafrecht (Strafverteidigung sowie Geschädigtenvertretung, Nebenklage, Zeugenbeistand) 

- Reiserecht 

Rechtsanwalt Philipp Appelt berät Sie, wenn Sie einen Unfall im Straßenverkehr hatten, egal, ob mit Pkw, Lkw, dem Motorrad oder dem Fahrrad. Wir prüfen die Erfolgsaussichten von Ansprüchen auf Schadenersatz und übernehmen die Durchsetzung der Ihnen entstandenen Schäden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung außergerichtlich und durch alle Instanzen. 


Darüber hinaus verteidigen wir Sie, wenn die Polizei Sie im Zuge eines Anhörungsschreibens wegen einer Ordnungswidrigkeit anschreibt oder Sie während der Autofahrt kontrolliert hat und Sie eine Geldbuße, Punkte und möglicherweise ein Fahrverbot befürchten. Hier beraten wir Sie gerne, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Sinn macht und verteidigen Sie in allen Instanzen. 


Weiter beraten wir Sie, wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind. Ab dem ersten Zeitpunkt, in dem Sie Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren gegen Sie erlangen, entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie für Sie und verteidigen Sie sowohl gegenüber der Staatsanwaltschaft, als auch vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht. oder wir begleiten Sie als Zeugenbeistand und setzen Ihre Rechte als Geschädigter eines Strafverfahrens im Rahmen der Privatklage oder der Nebenklage durch!


In jedem Fall gilt: Kontaktieren Sie uns zum frühstmöglichen Zeitpunkt, denn oft können wir besonders effektiv handeln, wenn wir frühzeitig auf das laufende Verfahren einwirken. Nutzen Sie dazu gerne unsere Online-Beratung, durch die wir Sie auch in Zeiten von Corona und Wirtschaftskrise persönlich beraten. 



Autounfall, Motorradunfall, Fahrradunfall - Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz

Ein Verkehrsunfall ist immer ein sehr unangenehmes Ereignis. Umso ärgerlicher wird die Angelegenheit zumal dann, wenn sich herausstellt, dass diese durch die gegnerische Haftpflichtversicherung - selbst in eindeutigen Fällen - in die Länge gezogen wird oder Ihre Ansprüche drastisch gekürzt werden. 

Deshalb ist es ratsam, sich so früh wie möglich durch einen Anwalt beraten zu lassen und in der Durchsetzung der eigenen Ansprüche vertreten zu lassen. 


Wichtig für Sie zu wissen: Soweit der Unfallgegner den Unfall verantwortlich verursacht hat, hat er sämtliche hieraus entstehende Schäden zu ersetzen, wozu auch die (RVG-) Anwaltsgebühren zählen.


Speziell: Verkehrsunfälle mit dem Rad

Das Fahrrad ist das Fortbewegungsmittel unserer Zeit. Die Beliebtheit des Rads als Fahrzeug steigt und mit ihr die Zahl der Radfahrer. Damit einhergehend steigt aber auch die Zahl der Unfälle zwischen Autos und Radfahrern. Etwa 7.000 – 8.000 Verkehrsunfälle mit Radfahrern werden jährlich in Berlin registriert. Tendenz steigend. Etwa 20% (!) dieser Unfälle enden tödlich, in etwa 70% der übrigen Fälle erleidet der Radfahrer einen Personenschaden. Glücklicherweise bleibt es in vielen Fällen bei leichten Verletzungen (ca. 80% der Personenschäden).


In der rechtlichen Praxis werden derartige Fälle oft nicht hinreichend ernst genommen. Die anwaltliche Beratung von Fahrradfahrern unterscheidet sich aber in tatsächlicher, wie auch in rechtlicher Hinsicht von der Beratung eines Unfalls, an dem nur KfZ beteiligt sind und zwar nicht zuletzt wegen der erheblichen psychischen Belastung, die ein Unfall mit einem Pkw auf den Radfahrer ausübt.


Wenn Sie als Radfahrer an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, brauchen Sie kompetente Beratung, sowohl hinsichtlich der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche und eines Schmerzensgeldes, als auch hinsichtlich ihrer Verteidigung in einem evtl. gegen Sie geführten Bußgeldverfahren. Grundsätzlich gilt es hier, zügig tätig zu werden. Sie müssen Ihre Rechte kennen, um zu entscheiden, ob und wie Sie einen Unfall rechtlich verarbeiten möchten. 


Zögern Sie daher nicht, und setzen Sie sich so schnell wie möglich nach einem Unfall mit uns in Verbindung. Erste praktische Ratschläge und eine grobe Einschätzung der Rechtslage lassen sich oft bereits am Telefon oder bei einem Kaffee in den Kanzleiräumen erteilen. Wir beraten Sie gern!


 

Strafverfahren, Ermittlungsverfahren

Sie wurden von der Polizei überrascht oder haben eine schriftliche Beschuldigtenvernehmung erhalten? 

Schweigen Sie und rufen Sie Ihren Anwalt an!

Und mit Schweigen ist wirkliich ein umfassendes Schweigen gemeint. Im Strafverfahren kann jedes kleine Wort zuviel sein. Ihr Schweigen darf auch nie zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Deshalb ist die goldene Regel als Beschuldigter einer Straftat: Schweigen und den Anwalt anrufen. 

Suchen Sie sich schnellst möglich kompetenten Rat, denn im Strafverfahren will jeder Schritt wohl überlegt sein. 

Unser erster Schritt ist immer eine Kontaktaufnahme mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft (oder dem Gericht) und das Anfordern der dort vorliegenden Akte. Anhand dieser Akte kann eine auf Ihren Einzelfall bezogene Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

Als Verteidiger begleitet Rechtsanwalt Appelt Sie durch das ganze Strafverfahren von der ersten Anhörung durch die Polizei, über die Hauptverhandlung und durch die Rechtsmittelinstanzen. Falls erforderlich, begleitet die Kanzlei Sie auch im Strafvollstreckungsverfahren. 


Bußgeldverfahren

Sie haben eine Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit oder sogar schon einen Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt heißt es, schnell zu handeln. 

Liegt noch "nur" ein Anhörungsschreiben vor, kann durch geschicktes Handeln unter Umständen ein Bußgeld vermieden werden. Sollte dagegen bereits ein Bußgeldbescheid eingegangen sein, gelten kurze Fristen (zwei Wochen), um gegen diesen vorzugehen. Wenden Sie sich daher frühstmöglich an Ihren Verteidger. 

Als Verteidiger begleitet Rechtsanwalt Appelt Sie durch das Ganze Bußgeldverfahren, sowohl vor der Polizei, als auch im Gerichtsverfahren. 



Kosten

Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Dienstleister ist mit - teilweise erheblichen - Kosten verbunden. Dabei bieten sich dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten verschiedene Möglichkeiten, eine Vereinbarung über die Kosten zu treffen. In Betracht kommt insbesondere die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder einer Pauschalhonorarvereinbarung. Wird eine solche Vereinbarung nicht getroffen, so erfolgt eine Abrechnung nach dem RVG. 

Welche dieser Varianten in Ihrem Einzelfall sinnvoll ist, kann allerdings erst unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren im Rahmen des Erstgesprächs geklärt werden. Eins ist aber klar: Sie erhalten stets im Vorfeld eine Kostenprognose, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.  

In jedem Fall wird für die anwaltliche Beratung auch dann  eine Gebühr fällig, wenn keine weitere Tätigkeit beauftragt wird. Diese sog. Erstberatungsgebühr beträgt - abhängig vom Einzelfall - zwischen 160,00 und 226,10 EUR. Kommt es nach dem Gespräch zu einer weiteren Beauftragung, werden diese als Vorschuss mit den Folgekosten verrechnet. 

Bei der Bemessung der Erstberatungsgebühr sowie auch der weiteren Gebühren im Fall einer Gebührenvereinbarung spielen Ihre wirtschaftlichen Interessen, aber auch die Schwierigkeit und der Umfang der Tätigkeit eine wichtige Rolle.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und für Ihr konkretes Anliegen bereits eine Kostendeckungszusage vorliegt, übernimmt die Versicherung diese Kosten. Es ist hierbei ratsam, wenn Sie eine schriftliche Zusage der Übernahme bereits zu dem ersten Gespräch mitbringen. Denn zum Einen stellt die Deckungsanfrage durch den Rechtsanwalt eine eigene rechtliche Angelegenheit dar, die ihrerseits Kosten verursacht, Die Einholung einer Deckungszusage sowie die rechtliche Auseinandersetzung mit der Rechtsschutzversicherung sind also nicht Teil des eigentlichen Auftrags, sondern müssen ggf. gesondert beauftragt und abgegolten werden. zum Anderen wird die Anfrage durch den Versicherten selbst in aller Regel sehr viel schneller bearbeitet, als eine durch den Anwalt gestellte Anfrage.  

Ich biete an, Sie in Ihrem Zuhause zu besuchen. Hierfür berechne ich pro Besuch innerhalb eines Umkreises von 15km (ausgehend von meiner Kanzlei) pauschal 150,00 EUR. Ab dem 21. Km entsteht eine Fahrgeldpauschale von 0,50 EUR pro Km. Diese Gebühren sind in der Regel nicht erstattungsfähig und kommen zu den übrigen Gebühren hinzu.

Rechtsanwalt Appelt

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